Rechtsprechung
BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler - Erforschung des Sachverhalts - Erhaltungsaufwendungen
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStDV § 82b; FGO §§ 76, 115
Abschnittsbesteuerung; Nachweis größerer Erhaltungsaufwendungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 432
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91
Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten …
Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591;… vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1;… vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390). - BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91
Verfahrensrecht; Keine offenbare Unrichtigkeit beim Übersehen einer …
Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1;… vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390). - BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden
Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591;… vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
- FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV …
Zudem ergibt sich auch aus der Bestandkraft des Einkommensteuerbescheides 2014, in dem die Verteilung der Aufwendungen nach § 82b EStDV unbeanstandet übernommen wurde, keine Bindung für die Einkommensteuerveranlagung 2015; denn ob die Voraussetzungen des § 82b EStDV erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 08.11.1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432 m. w. N.). - FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17
Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in …
Zudem ergibt sich auch aus der Bestandkraft des Einkommensteuerbescheides 2014, in dem die Verteilung der Aufwendungen nach § 82b EStDV unbeanstandet übernommen wurde, keine Bindung für die Einkommensteuerveranlagung 2015; denn ob die Voraussetzungen des § 82b EStDV erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 08.11.1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432 m. w. N.). - BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
Dies hat der Senat bereits für den fünfjährigen Verteilungszeitraum des § 82b EStDV entschieden (Urteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591;… vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1;… vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390; Beschluss vom 8. November 1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432), ferner für die zehn Jahre lang abzuziehenden erhöhten Absetzungen nach § 82a EStDV (…Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 64/92, BFH/NV 1995, 869).
Rechtsprechung
BFH, 08.11.1999 - VI B 322/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Zulässigkeit - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de
FGO § 56 Abs. 2 S. 2
Kindergeld: Fehlender Ausbildungsplatz - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 432
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.07.1983 - II R 211/81
Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes - …
Auszug aus BFH, 08.11.1999 - VI B 322/98
Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sie spricht (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 55, m.w.N.).
- BFH, 12.11.2020 - III R 49/18
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 18.02.2021 - III R 35/19
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 31.08.2021 - III R 42/19
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
- BFH, 31.08.2021 - III R 41/19
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 31.08.2021 - III R 13/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld; …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99
Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz
Ein ernsthaftes Bemühen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist deshalb nicht gegeben, wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, für den es die objektiven Anforderungen nicht erfüllen kann (vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. November 1999 VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432) oder will. - BFH, 07.10.2021 - III R 48/19
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 31.08.2021 - III R 43/19
Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 07.10.2021 - III R 8/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld; …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - BFH, 31.08.2021 - III R 52/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld; …
Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432). - FG Niedersachsen, 28.04.2004 - 12 K 183/02
Gewährung von Kindergeld bei Verzögerung des Beginns der Ausbildung; …
- FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09
Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend