Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.11.1999

Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99   

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https://dejure.org/1999,8612
BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99 (https://dejure.org/1999,8612)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1999 - IX B 80/99 (https://dejure.org/1999,8612)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1999 - IX B 80/99 (https://dejure.org/1999,8612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler - Erforschung des Sachverhalts - Erhaltungsaufwendungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 82b; FGO §§ 76, 115
    Abschnittsbesteuerung; Nachweis größerer Erhaltungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91

    Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten

    Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
    Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91

    Verfahrensrecht; Keine offenbare Unrichtigkeit beim Übersehen einer

    Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
    Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94

    Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden

    Auszug aus BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99
    Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17

    Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV

    Zudem ergibt sich auch aus der Bestandkraft des Einkommensteuerbescheides 2014, in dem die Verteilung der Aufwendungen nach § 82b EStDV unbeanstandet übernommen wurde, keine Bindung für die Einkommensteuerveranlagung 2015; denn ob die Voraussetzungen des § 82b EStDV erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 08.11.1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432 m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in

    Zudem ergibt sich auch aus der Bestandkraft des Einkommensteuerbescheides 2014, in dem die Verteilung der Aufwendungen nach § 82b EStDV unbeanstandet übernommen wurde, keine Bindung für die Einkommensteuerveranlagung 2015; denn ob die Voraussetzungen des § 82b  EStDV erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 08.11.1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432 m. w. N.).
  • BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Dies hat der Senat bereits für den fünfjährigen Verteilungszeitraum des § 82b EStDV entschieden (Urteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390; Beschluss vom 8. November 1999 IX B 80/99, BFH/NV 2000, 432), ferner für die zehn Jahre lang abzuziehenden erhöhten Absetzungen nach § 82a EStDV (Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 64/92, BFH/NV 1995, 869).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1999 - VI B 322/98   

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https://dejure.org/1999,9295
BFH, 08.11.1999 - VI B 322/98 (https://dejure.org/1999,9295)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1999 - VI B 322/98 (https://dejure.org/1999,9295)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1999 - VI B 322/98 (https://dejure.org/1999,9295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 432
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 08.11.1999 - VI B 322/98
    Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sie spricht (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 55, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.2020 - III R 49/18

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 18.02.2021 - III R 35/19

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 42/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 41/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 13/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Ein ernsthaftes Bemühen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist deshalb nicht gegeben, wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, für den es die objektiven Anforderungen nicht erfüllen kann (vgl. auch BFH-Beschluss vom 8. November 1999 VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432) oder will.
  • BFH, 07.10.2021 - III R 48/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 43/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 07.10.2021 - III R 8/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • BFH, 31.08.2021 - III R 52/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Ein Kind ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es eine Ausbildung wegen Übergewichts nicht antreten könnte (BFH-Beschluss vom 08.11.1999 - VI B 322/98, BFH/NV 2000, 432).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2004 - 12 K 183/02

    Gewährung von Kindergeld bei Verzögerung des Beginns der Ausbildung;

  • FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09

    Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend

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